Angelverein-St-Georgen
  Geschichte
 

Chronik
Angelverein St. Georgen e.V.

Die Gründung

Der Gründung vorausgegangen war die Zusammenkuft von Anglerfreunden die aufgrund des liebgewordenen Feizeitsports, die Notwendigkeit und den Wunsch sahen eine Interessengemeinschaft zubilden.
Der Angelsportverei (ASV) St. Georgen / Schwarzwald e.V. wurde am 20 Oktober 1970 ins Lebe gerufen und ist beim Amtsgericht unter der Nr.210 registriert. 

In diesem Zeitraum existiere eine weitere Interessengemeinschaft in St. Georgen, die sich damals aus 6 Mitgliedern zusammen setzte und Angelsportgruppe "Klosterweiher" nannte. Die ehemaligen Eigentümer der Klosterweihers, die Familie Heinemann nutzte das Gewässer der für eigene Bedarfe und private Zwecke und stellte dies auch der Angelgruppe "Klosterweiher" für die Angelfischerei zur Verfügung.
Zwischenzeitlich enstant nochmal ein weiterer Angelsportverein, dieser nannte sich " Petri Jünger ". Somit waren 3 Anglergemeinschaften in der Bergstadt ansässig. Im Jahre 1979 ging der Klosterweiher über in die Hände der Stadt St. George. Das hatte letztendlich zur Folge, dass eine Neuvergabe des Fischereirechtes für den Klosterweiher durch die Stadt angeboten wurde.
Um den Klosterweiher als heimisches und naheliegendes Fischgewässer zu gewinnen haben sich am 01.01.1981 der ASV St. Georgen mit der Angelsportgruppe "Klosterweiher" zusammengeschlossen um gemeinsam, Interesse am Klosterweiher zu bekunden. Durch diese taktische Maßnahme gelang es nach mehreren Verhandlungen mit der Stadt St. Georgen, das Fischereirecht für den Klosterweiher auf 12 Jahre zu pachten. Der Fischereipachtvertrag wurde am 27. Mai 1987 unterzeichnet.
Im Jahre 1982 gelang es den Angelsportverein durch intensive Verhandlungen mit der Stadt St. Georgen, die Brigach vom Auslauf des Klosterweihers bis zur Gemarkungsgrenze in Stockburg als neues, weiteres Fischwasser zu erwerben. Dieser Zugewinn hatte zur Folge, dass un vereinsinterne Maßnahmen getroffen werden mussten, die u.a. die Finanzierung der kpl. Fischgeewässer betrafen. So wurde auch eine Regelung getroffen, um die erforderlichen Mitgliedsbeiträge in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Eine Folge war die Neuaufnahme von 4 Mitgliedern, die zunächst nur an der Brigach angeln durften. Die Neuzugänge waren jedoch Vollmitglieder und in allen Fragen stimmberechtigt. Ab den 01. Jan. 1986 war jedes Mitglied an allen Gewässern angelberechtigt und beitragsgleich.


Das Ageln- und Vereinsgewässer

In der Vereinsgeschichte wurde im März 1971 der Fischerei-Pachvertrag zwischen der Fischereigenossenschaft "Brigach" mit Sitz in Villingen und der Angelgesellschaft e.V. Villingen geschlossen.
Hierhin verpachtet die Fischereigenossenschaft an die Angelgesellschaft e.V. die Fischwasserlose 2 bis 7 - vom Klosterweiher in St. Georgen bis zur Brücke beimehemaligen Fussballplatz 08 in Villingen mit allen Nebenbächen, Kanälen sowie der Kirnach, vom Ursprung bis zur Einmündung in die Brigach mit allen Nebenbächenund Weihern. Die Pachtzeit dauert 12 Jahre, vom 1. Febr. 1971 bis 1. Nov. 1982.
Bereits am 02.11.1982 wurde der Fischereipachtvertrag über die "Brigach" mit der Fischereigenossenschaft Brigach auf 12 Jahre geschlossen, somit erwarb ASV-St. Georgen das Fischwasserlos 2. Das Los 2 war wie folgt begrenzt:
Vom Klosterweiher ausschließlich bis zum Wehr oberhalb des Schotterwerkes in den Gemeinden St. Georgen, Peterzell und Stockburg.
Im Jahr 1993 wurde der Bärlochweier, als weiteres Fischgewässer und Aufzuchtweiher erworben. Im Oktober desselben Jahres wurde der Fischereipachtvertrag zwischen der Stadt St. Georgen und den AV-St. Georgen geschlossen.

Dem AV-St. Georgen stehen demnach nachfolgend aufgeführte Vereinsgewässer für die Nutzung der Angelfischerei zur Verfügung:

Klosterweiher
Bärlochweiher
Brigach               
Sägekanal
Bärlochbach
Mühlenbach
Harzlochbach
Girkenlochbach
Weidenbächle


 
   
 
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